Radfahrende wurden durch Radwegparker behindert und gefährdet

Halten auf dem Radweg verboten

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Parken auf Radwegen ist grundsätzlich verboten. Autofahrer dürfen auf Radwegen nicht parken oder halten. Das gilt auch für Radwege, die nicht mit dem blauen Verkehrszeichen als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind.

Quelle: ADFC | Parken auf Radwegen grundsätzlich verboten

 

Wieder einmal mehr nimmt sich ein Autofahrer das “Recht” uns Radfahrende zu behindern und zu gefährden. Der gefrorene Seitenstreifen war dem Autofahrer wohl zu hart und zu uneben für sein geliebtes Fahrzeug.

Darauf angesprochen antwortete der Fahrer, das er ein dringendes Bedürfnis hatte und Niemanden (gemeint waren wohl ausschließlich Autofahrer) behindern wollte. Wir sind ja nur Radfahrer, oder wie einst ein Berliner Busfahrer sagte “nachwachsende Rohstoffe”.