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Die vom Kabinett am 15.06.2016 beschlossene Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist am 13.12.2016 nach Zustimmung des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Nun dürfen Rad fahrende Kinder durch eine “geeignete Aufsichtsperson” auf Gehwegen begleitet werden oder einen baulich angelegten Radweg benutzen.