Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln


[{“w”:1024,”sw”:336,”sh”:280},{“w”:640,”sw”:300,”sh”:250},{“w”:320,”sw”:180,”sh”:150}]

Der Radverkehr wird in Köln häufig auf der Fahrbahn geführt. Hier werden Radfahrende von Auto- und Lkw-Fahrern zwar besser wahrgenommen, die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums stellt aber auch erhöhte Anforderungen an die gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr. Dazu gehört insbesondere, dass Auto- und Lkw-Fahrer beim Überholen von Velofahrern einen ausreichenden Seitenabstand einhalten, da ein zu enges Überholen die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Schon die durch das überholende Kfz entstehenden Veränderungen der Seitenwind- und Luftdrucksituation können zu Unfällen von Radfahrenden führen.

  • Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten.
  • Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich.
  • Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind 2 Meter einzuhalten.
  • Ebenso müssen Lkw und Busse 2 Meter Abstand einhalten.
  • Und natürlich sollten es an Steigungen auch mindestens 2 Meter sein.
  • Zudem sollten auch Radfahrende mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht durch unachtsam geöffnete Autotüren verletzt zu werden.

Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände, ist ein Überholen nicht zulässig. Auch wenn Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen eine eigene Fahrspur suggerieren, muss hier ein ausreichender Seitenabstand gehalten werden. Es ist daher in der Regel sinnvoll, einen vollständigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen von Radfahrenden zu vollziehen.

Quelle: https://adfc-blog.de/2017/12/aktion-seitenabstand-anderthalb-meter/?utm_source=Newsletter&utm_medium=LV%20NRW&utm_campaign=LV%20NRW,elan+Januar+2018,20180108&utm_content=%23anderthalbmeter+Abstand+halten%21

 


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert