DINSLAKEN. Die Stadt Dinslaken erlaubt an manchen Straßen das Parken auf dem Bürgersteig. An allen anderen ist es verboten. Und es wird auch kontrolliert.
Es ist nicht so, dass die Stadt Dinslaken nicht vorgewarnt hätte: Ende vergangenen Jahres und Anfang dieses Jahres hat die Stadtverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass das Parken auf Gehwegen verboten ist. Es sei denn, Schilder erlauben es ausdrücklich. Diese Schilder stellt die Stadt gerade auf. An der Marktstraße etwa oder an der Scharnhorststraße stehen sie schon und mancher Bürger wundert sich.
Stadt kündigt Kontrollen an
Die gute Nachricht: Dort, wo die Gebotsschilder stehen, dürfen Autofahrer ihr Vehikel auf dem Bürgersteig abstellen. Die schlechte: Wo keine Schilder aufgestellt werden, dürfen sie es nicht – durften es allerdings noch nie. Auch, wenn es hier und da gang und gäbe war. Und, jawohl, die Stadt kontrolliert auch. Auch in den Wohngebieten, auch abends. Auch das hat die Verwaltung schon angekündigt.
Bürger haben sich beschwert
Dabei gehe es nicht etwa darum, die Stadtkasse aufzufüllen – sondern Bürger hätten sich beschwert, erklärt Stadtsprecher Dr. Marcel Sturm auf Nachfrage der NRZ. „Immer wieder beklagen sich bei uns Bürger und Anwohner wegen zugeparkter und verengter Geh- und Radwege“, so Sturm. Die Stadt prüfe daher nun seit einigen Monaten, wo im Stadtgebiet das Gehwegparken erlaubt werden kann. „Das Parken auf dem Gehweg ist grundsätzlich nicht erlaubt“, betont Sturm und verweist auf die Straßenverkehrsordnung: Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, heißt es da, Gehwege zu befahren ist somit verboten. Und dort zu parken ebenso.
Einsatzkräfte für Kontrollen fehlten
Wer also schon immer auf dem Fußgängerweg geparkt und keine Knolle kassiert hat, hatte Glück. „Es wurde jahrelang geduldet, weil wir nicht so viele Einsatzkräfte hatten, um zu kontrollieren“, so Sturm. Jetzt aber kontrolliere die Stadt „verstärkt“, kündigt der Stadtsprecher an. Die Bürger müssen mit Knöllchen rechnen.
Stadt heftet Infozettel an die Windschutzscheibe
Vor der Verwarnung gibt es aber eine Vorwarnung an der Windschutzscheibe: Auf dem Infozettel erläutert die Stadt die aktuellen Verkehrsregeln zum Parken und Halten und appelliert ans Verantwortungsbewusstsein der Fahrer, indem sie auf Beschwerden der Bürger verweist und darauf, dass die parkenden Autos auch die Straße verengen, so dass Feuerwehr und Müllabfuhr nicht mehr durchkommen.
Hier ist das Parken nun erlaubt
Auch, wenn die Stadt generell bestrebt sei, den Schilderwald zu lichten: Dort, wo es „nicht zu eng wird“, soll das Gehwegparken erlaubt werden, so Sturm. Hier stehen bereits Parkgebotsschilder: Scharnhorststraße, Juliusstraße, Wielandstraße, Heinrichstraße, Friedrichstraße, Marktstraße, Konrad-Adenauer-Straße, Büngeler Straße, Siegfriedstraße, Emscherstraße, seit Januar schon an der Karlstraße und ganz frisch an der Blücherstraße – auf den 250 Metern zwischen Schiller- und Wilhelm-Lantermann-Straße fünf Stück.
Dass die Schilder zum Teil weit auf dem Bürgersteig stehen, ist kein Schildbürgerstreich – sondern die Schilder, die ja das Parken erlauben, stehen auf einer Achse mit den parkenden Wagen, so die Stadt.